Die Geschichte des Bundesadlers
Der Adler hat als Wappentier des Bundes eine lange Tradition. Der Adler ist nach dem Löwen das häufigste Wappentier. Deutsche Herrscher und Staaten nutzen ihn schon seit Jahrhunderten als Symbol in Wappen und Siegeln.
Flaggen und Wappen sind Symbole von Staaten und Herrschern. So hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland ein Wappentier erwählt: den Adler. Und das knüpft an eine lange Tradition an.
Der Adler als Symbol der Reichsidee
In der Antike galt der Adler als Bote der Götter. Neben der göttlichen Ewigkeit symbolisiert er auch Mut und Stärke, weshalb der Vogel auf militärischen Bannern oft abgebildet wurde. Seit 100 v. Chr. diente der Adler als das Feldzeichen römischer Legionen. Karl der Große übertrug 800 das römische Kaisertum auf das Frankenreich. Und er übernahm den Adler als Symbol. Der Adler symbolisierte zu dieser Zeit keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der staatlichen Ordnung überhaupt, die Reichsidee.
Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler eine mehrfache Wandlung durch. Vom Symbol des Imperium Romanum zu einem staatlichen Symbol für Deutschland und andere Staaten. So hat der Adler als Symbol für die Bundesrepublik Deutschland hat eine lange Tradition. Er war schon in die Anfängen des aus dem Frankenreich sich bildenden Heiligen Römischen Reiches dessen wichtiges Sinnbild. Er symbolisierte die Idee des Reiches als staatliche Ordnung. Seit 1200 galt der Adler als Herrscherwappen und die meisten Reichsfürsten führten den Adler in ihrem Schild. So dokumentierten sie ihre Stellung als Lehnsleute des Königs.
In der Zeit der Kreuzzüge zwischen 1100 und 1300 entwickelte sich ein Wappenwesen, die Heraldik, mit europaweit geltenden Regeln zur Stilisierung der Darstellung und zur Übertragung der Farbenlehre auf das Symbol. So deutete der goldene Grund für den schwarzen Adler zugleich auf die Funktion als Kaiserwappen.
Dann wurde der Doppeladler das Symbol der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Kaiser Sigismund von Luxemburg führte den Doppeladler um 1433 ein. Er blieb Kaiser- und Reichswappen bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 6. August 1806. Der schwarze Doppeladler blieb danach weiter das Symbol der österreichischen Kaiser.
Die Revolution von 1848
Nach der Revolution von 1848 bestimmte der Bundestag am 9. März 1848 den doppelköpfigen Reichsadler zum Bundeswappen. Im Juli 1848 bestätigte die Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt diesen Beschluss. So sollte am die Tradition des Heiligen Römische Reich Deutscher Nation angeknüpft werden.
Das deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918
1871 entstand mit der Proklamation des Deutschen Reiches eine Debatte über das Wappen des neuen Kaiserreiches. Der Doppeladler wurde verworfen und es wurde an den einköpfigen Adler brandenburgischer und preußischer Tradition angeknüpft. Den imperialen Anspruch des Kaisertums verdeutlichte ein bekrönter schwarzer Adler auf weißem Grund, dessen Fänge, Schnabel und Zunge rot abgesetzt waren. Als Kaiserwappen stand der Adler im goldenen Schild.
Die Weimarer Republik von 1918 bis 1933
Emil Doepler schuf die Vorlage für einen Adler der Weimarer Republik, die Reichspräsident Friedrich Ebert am 11. November 1919 einführte: „Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, dass das Reichswappen auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel und Zunge und Fänge von roter Farbe.“
Der Gestaltung des Adlers war viel Spielraum gegeben. Es gab viele Entwürfe für das Symbol. Besonders der Reichskunstwart Edwin Redslob beteiligte sich an der Diskussion. Der dann geschaffene republikanische Adler erhielt dank seiner zurückhaltenden und wenig wehrhaften Form schnell den wenig schmeichelhaften Spitznamen „Pleitegeier“.
Das Dritte Reich von 1933 bis 1945
Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erhielt der Reichsadler ein vollkommen anderes Erscheinungsbild. Das einem römischen Legionsadler nachempfundene Emblem der NSDAP mit einem Hakenkreuz in den Adlerfängen wurde auf dem Reichsparteitag 1935 zum neuen Hoheitszeichen proklamiert.
Der Bundesadler der Bundesrepublik Deutschland
Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland war die Nutzung des Adlers als Hoheitszeichen unbestritten. Der Bundespräsident verkündete am 20. Januar 1950 die „Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler“. Die entsprach fast wörtlich den Text der Bekanntmachung von Friedrich Eberts aus dem Jahr 1920.
Auch bei der Gestaltung wurden Entwürfe der Weimarer Zeit heran gezogen. Der Bundesadler ist an einen Entwurf des Malers und Grafikers Tobias Schwab angelehnt. Der war ursprünglich für die Olympia-Mannschaft gedacht. In der heute vorliegenden Form wurde der Adler ab 1927 auf Schildern der Reichswehr und ab 1928 als amtlicher Reichsadler im Reichswappen geführt.
Die Fette Henne
Der wohl bekannteste Bundesadler dürfte das riesige Wappentier an der Stirnwand des Plenarsaales des Deutschen Bundestages sein. Fas täglich taucht dieser Aar in den Nachrichtensendungen auf.
Für die Stirnwand des 1953 in Bonn eingerichteten Plenarsaals schuf Ludwig Gies einen Adler. Der wurde wegen fehlender Merkmale der Aggressivität bald auch die „Fette Henne“ genannt. Diese Form des Bundesadlers liegt auch der Gestaltung des Adlers im neuen Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zugrunde.