Die Autotypie ist ein Reproduktionsverfahren zur Herstellung von Klischees für die Anwendung beim Buchdruck und wurde um 1880 von Georg Meisenbach entwickelt.
Die im 19. Jahrhundert von der Autotype Company in München veranlasste Patentanmeldung zur Autotypie (ins Deutsche oft mit Selbstschrift übersetzt) wurde am 9. Mai 1882 als deutsches Reichspatent Nummer 22244 anerkannt. Zurück geht das fotografische und chemische Reproduktionsverfahren zur Herstellung von Klischees als Druckform für den Buchdruck auf den Erfinder Georg Meisenbach, der sein Verfahren in den Jahren 1881 und 1882 noch verbesserte.
Technisch wird das Bild in einzelne Rasterpunkte durch ein auf ihr angebrachtes Kreuzlinienraster zerlegt. Dieses wird zusammen mit dem Foto der zu reproduzierenden Abbildung auf eine mit einer lichtempfindlichen Schicht versehenen Metallplatte (oft eine 1,75mm dicke Platte aus Zink) kopiert.
Die später erhabenen Teile (also zu druckenden Teile) sind durch eine mit der Belichtung gehärteten, säurefesten Schicht geschützt. Dadurch erklärt sich, warum in einem anschließenden Bad mit Salpetersäure nur die nicht zu druckenden Bereiche tiefer geätzt werden: die höher stehenden Bildpunkte bleiben dank ihres Schutzes erhalten. Sie werden nun bei jeder Umdrehung des Druckzylinders in der Buchdruckpresse mit der Farbwalze eingefärbt und auf das Papier gedruckt.
Wie groß die Rasterpunkte sind, hängt zum einen von der Helligkeit bzw. Dunkelheit der entsprechenden Bildpartien ab. Zum anderen spielt aber auch die Rasterweite (Anzahl der Rasterpunkte auf einem Zentimeter) des zu bedruckenden Mediums eine Rolle. In der Regel haben etwa Zeitungspapiere aufgrund ihrer Rauheit eher weniger Linien (36 bis 48 pro Zentimeter), und feinere Papiere wie Kunstdruckpapiere etwa 80 Linien pro Zentimeter.
Aufgrund der Einführung des Offsetdrucks wird der Autotypie wie auch der Lithografie heute nur noch eine geringe Bedeutung zugesprochen.